Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-Dienstleistungen, Software-Entwicklung, Webentwicklung, IT-Beratung und verwandte Leistungen zwischen Philipp Riedele Digitale Lösungen und dem Auftraggeber.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Vertragspartner
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen:
Philipp Riedele Digitale Lösungen
Philipp Riedele
Rieden 22
88317 Aichstetten
Deutschland
Telefon: +49 152 29951957
E-Mail: info@prmeta.de
– nachfolgend „Auftragnehmer" oder „ich" genannt – und dem Auftraggeber.
1.2 Geltung
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ich ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt habe.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebot und Annahme
Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch meine schriftliche Auftragsbestätigung, durch Projektvereinbarung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.2 Leistungsbeschreibung
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.3 Pflichtenheft und Spezifikation
Soweit erforderlich, wird vor Projektbeginn ein Pflichtenheft erstellt, das die Anforderungen und den Funktionsumfang detailliert beschreibt. Dieses Pflichtenheft wird Vertragsbestandteil.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Alle Preise verstehen sich als Endpreise.
Gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
Bei Aufträgen nach Aufwand wird nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.
3.2 Vergütungsmodelle
Festpreis:
Bei eindeutig definiertem Leistungsumfang wird ein Festpreis vereinbart.
Zeit und Material:
Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand zu vereinbarten Stundensätzen.
Wartungsvertrag:
Monatliche oder jährliche Pauschale für Support und Wartung.
3.3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 50% vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
3.4 Zusatzleistungen
Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für Änderungswünsche nach Projektbeginn (Change Requests).
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung im notwendigen und zumutbaren Umfang:
- Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge
- Rechtzeitige Kommunikation und Feedback innerhalb vereinbarter Fristen
- Bereitstellung geeigneter Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis
- Bereitstellung von Test- und Produktivumgebungen, sofern erforderlich
- Sicherung eigener Daten vor Beginn von Arbeiten an bestehenden Systemen
Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu meinen Lasten und können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütungen führen.
5. Projektlaufzeit, Termine und Abnahme
5.1 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt, Ausfall von Systemen, etc.) können zu Terminverschiebungen führen.
5.2 Abnahme
Nach Fertigstellung wird die erbrachte Leistung dem Auftraggeber zur Abnahme präsentiert. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn:
- Der Auftraggeber die Abnahme ausdrücklich erklärt
- Der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt
- Der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Abnahmeaufforderung keine Mängel rügt
6. Gewährleistung und Mängelhaftung
6.1 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Bei Software-Entwicklung beginnt die Frist mit der Abnahme der jeweiligen Teilleistung bzw. des Gesamtprojekts.
6.2 Mängelanzeige
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen.
6.3 Art der Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängelrügen habe ich das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung. Ich kann wählen, ob die Mängelbeseitigung vor Ort, per Fernwartung oder durch Bereitstellung eines Updates erfolgt.
7. Haftung und Haftungsbeschränkung
7.1 Haftungsumfang
Ich hafte bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich nur für:
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
7.2 Haftungsbegrenzung
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist in diesem Fall auf die Höhe der Auftragssumme, maximal jedoch auf 10.000 EUR begrenzt.
7.3 Datensicherung
Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Ich hafte nicht für Datenverluste, die durch fehlende oder unzureichende Datensicherung entstehen.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Eigenentwicklungen
An individuell für den Auftraggeber erstellten Werken (Software, Designs, Konzepte) verbleiben die Urheberrechte beim Auftragnehmer. Dem Auftraggeber wird nach vollständiger Bezahlung ein nicht-exklusives, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht eingeräumt.
8.2 Open Source und Drittkomponenten
Bei Verwendung von Open-Source-Software oder Drittkomponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Ich informiere den Auftraggeber über verwendete Komponenten und deren Lizenzen.
8.3 Quellcode-Herausgabe
Die Herausgabe von Quellcode ist nicht automatisch Vertragsbestandteil und kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Vertraulichkeitspflicht
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur im Rahmen des Vertragszwecks zu verwenden.
9.2 Datenschutz
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachte ich die Bestimmungen der DSGVO. Details regelt meine Datenschutzerklärung sowie ggf. ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag.
9.3 Referenzen
Ich bin berechtigt, den Auftraggeber und das durchgeführte Projekt – ohne Nennung vertraulicher Details – als Referenz zu benennen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Kündigung und Vertragsbeendigung
10.1 Ordentliche Kündigung
Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Wartungsverträgen) kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
10.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
10.3 Folgen der Kündigung
Bei Projektverträgen bleiben bis zur Kündigung erbrachte Teilleistungen zu vergüten. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, mein Geschäftssitz in Aichstetten.
11.3 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. E-Mail genügt der Schriftform.
11.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: November 2024